Prokon Genussrechte

Wie die Zeitschrift Finanztest 7/2011 berichtet, hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 15.03.2011 der Firma Prokon verschiedene irreführende Werbeaussagen auf Klage einer Verbraucherzentrale verboten. Als Irreführung wurde zum Beispiel die Aussage „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Erwerber von Genussrechten stellen Unternehmern Eigenkapital zur Verfügung und werden nicht Mieteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten.

Im Gegenzug erhalten Anleger Zinszahlungen, haben aber keinerlei Mitsprache oder Stimmrechte.

Die Anlage in Genussrechten ist daher für Anleger mit Risiken verbunden und Genussrechte werden im Insolvenzfalle auch nachrangig behandelt, so dass die Anleger dann nur Ansprüche hätten, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie im Auszug aus €uro 06/11.

Stand: 19.09.2011

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 21 21 66 - 0 zur Verfügung.

Alles zum Thema:
Pressespiegel: Auszug aus €uro 06/11
Anlagefirmen: Prokon New Energy Fonds V

Alexander Engelhard Über Alexander Engelhard

Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.

Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.

Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

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