Inncona

Gegen Verantwortliche der Inncona Geschäftsführungs GmbH ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat nach Presseberichten (z. B. Neue Westfälische, nrw-news.de vom 30.04.2010) Anklage wegen gewerbsmäßigem Betruges erhoben. Anleger sollen über ein betrügerisches Schneeballsystem ca. um EUR 20 Mio geschädigt worden sein.

Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anleger auch Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen die Verantwortlicen durchsetzen können.

Anlegern wurden Anlagen in Form einer Beteiligung als Kommanditist an Gesellschaften im Leasingbereich angeboten, wobei die Inncona Geschäftsführung GmbH als Komplementärin fungierte. Über das Vermögen der Inncona Geschäftsführung GmbH ist ein Insolvenzverfahren anhängig. Damit bestehen für die Anleger der Inncona-Gruppe auch die Gefahr eines Totalverlustes.

Bei derartigen Unternehmensbeteiligungen handelt es sich um Anlagen mit hohen Risiken. Nach der Rechtsprechung müssen Anleger daher detailliert über die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Berater können, wenn sie Anleger fehlerhaft beraten oder unzureichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Anleger sollten daher prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass von Ihnen eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Unsere Kanzlei unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 21 21 66 - 0 zur Verfügung.

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Oliver Busch Über Oliver Busch

Oliver Busch ist 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.

Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.

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