Gegen Verantwortliche der Inncona Geschäftsführungs GmbH ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat nach Presseberichten (z. B. Neue Westfälische, nrw-news.de vom 30.04.2010) Anklage wegen gewerbsmäßigem Betruges erhoben. Anleger sollen über ein betrügerisches Schneeballsystem ca. um EUR 20 Mio geschädigt worden sein.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anleger auch Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen die Verantwortlicen durchsetzen können.
Anlegern wurden Anlagen in Form einer Beteiligung als Kommanditist an Gesellschaften im Leasingbereich angeboten, wobei die Inncona Geschäftsführung GmbH als Komplementärin fungierte. Über das Vermögen der Inncona Geschäftsführung GmbH ist ein Insolvenzverfahren anhängig. Damit bestehen für die Anleger der Inncona-Gruppe auch die Gefahr eines Totalverlustes.
Bei derartigen Unternehmensbeteiligungen handelt es sich um Anlagen mit hohen Risiken. Nach der Rechtsprechung müssen Anleger daher detailliert über die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Berater können, wenn sie Anleger fehlerhaft beraten oder unzureichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Anleger sollten daher prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass von Ihnen eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.
Unsere Kanzlei unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen.