Auf Antrag der Notgeschäftsführung der München Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II und III wurden über deren Vermögen vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Neben einer eventuellen Forderungsanmeldung sollten Geschädigte Anleger daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüfen lassen, ob sich nicht gegen andere Beteiligte, z. B. auch gegen Anlageberater oder Vermittler, und sonstige Verantwortliche Schadensersatzansprüche außerhalb der Insolvenzverfahren durchsetzen lassen. Die Kanzlei konnte für betroffene Mandanten auch bereits die Rückführung von Kapital über Vergleiche gegenüber Anlageberatern erreichen.
Die Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG hatte bereits früher einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen gestellt und es ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Neben dem Insolvenzverfahren der eigenen Fondsgesellschaft sind von dem Infraplan-Insolvenzverfahren zunächst einmal nur Anleger des München Fonds II. Den Anlegern war eine Rückzahlung nach 24 bis 32 Monaten bzw. max. nach 42 Monaten nach Zahlung der Einlage versprochen worden.
Im Jahre 2010 waren die Anleger des München Fonds II Projekt GmbH & Co. Investitions KG II darüber informiert worden, dass es wegen finanzieller Verluste zu Schwierigkeiten mit der Rückzahlung kommt.
Den Anlegern wurde dann von der Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG ein Angebot zum Kauf der Fondsanteile unterbreitet.
Die meisten Anleger des München Fonds II dürften noch keine Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erhalten haben. Ob und inwieweit sie Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises nach Eröffnung des Insolvenzverfahren realisieren können, ist laut RA Oliver Busch , Engelhard, Busch & Partner, offen.
Neben dem Insolvenzverfahren der eigenen Fondsgesellschaft sind von dem Infraplan-Insolvenzverfahren aber auch Anleger des München Fonds II tangiert, da sich auch hier die Infraplan verpflichtet hatte, am Ende der Vertragslaufzeit das Kapital zzgl. Gewinne zurückzahlen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahren können die München-Fonds-Anleger zunächst Ansprüche in den Insolvenzverfahren anmelden.
Darüberhinaus rät die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anlegern durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob sich nicht gegen andere Verantwortliche, etwa auch Anlageberater oder Vermittler, Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.