Gegen Verantwortliche der Green Planet AG, Frankfurt, sind seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug anhängig, so ein Bericht in börse.ard.de.

Im Zuge der Ermittlungen sind Räume der Gesellschaft und Privaträume von Verantwortlichen durchsucht wurden.

Die Green-Planet AG bot Anlegern an, Teakholzbäume in Plantagen in Costa Rica zu erwerben.

Anlegern wurde eine geplante Rendite von 13% p. a. versprochen.

Die Mindestinvestitionssumme lag bei € 4.490,00.

Nach 20 Jahren sollten die Teakholzbäume gefällt werden und das Holz verkauft werden und daraus sollte dann ein entsprechender Gewinn erwirtschaftet werden.

Wie börse.ard.de berichtet, sollen nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aber nur 20% der von den Anlegern eingenommenen Geldern in Plantagen in Costa Rica investiert worden seien und ein Großteil des Kapitals soll abredewidrig verwendet worden sein.

Seitens der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Investoren über ein Schneeballsystem geschädigt worden sind.

Geschädigte, die Kapital bei der Green Planet AG investiert haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die langjährige Erfahrung in derartigen Fällen hat, bei denen der Verdacht auf Betrug besteht, unterstützt Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 15.04.2014