G.V.V. bR – G.V.K. bR, Herren Seidel und Hermanni

Über den Vertrieb, die Gesellschaft für den Vertrieb von Versicherungen und Investmentfonds – G.V.K. bR -, bot die Gesellschaft für Vermögensverwaltung bR, G.V.V. bR, Anlegern an, das von ihnen zur Verfügung gestellte Geld in einem Extrazinsdepot anzulegen. Die Anleger sollten dabei ihren Kapitaleinsatz nebst Zinsen vollständig zurück erhalten. Die Gesellschafter der G.V.V. bR und der G.V.K. bR waren die Herren Seidel und Hermanni.

Mit Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 03.03.2006 wurde den Herren Seidel und Hermanni nun das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Außerdem hat die BaFin die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte angeordnet. Nach Ansicht der BaFin haben die Herren Seidel und Hermanni durch die Annahme der Gelder und das Angebot, das Kapital vollständig zurückzuzahlen, das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 21 21 66 - 0 zur Verfügung.

Alles zum Thema:
Noch keine weiteren Posts zum Thema vorhanden.
Oliver Busch Über Oliver Busch

Oliver Busch ist 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.

Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.

Ihre Meinung ist uns wichtig

*