Gegen Beschuldigte, die Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors Corp. (BCI), vertrieben haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Nach Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalsamts NRW sind im Rahmen der Ermittlungen wegen BCI-Betrag mehrere Wohnungen und Büroräume in Deutschland, Schweiz, Litauen, Spanien und Kanada durchsucht worden.

Gegen elf Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Betruges erhoben, wobei fünf Angeklagten bandenmäßiger Betrug und drei weiteren Angeklagten Betrug in einem besonders schweren Fall vorgeworfen wird. Daher besteht für Anleger zum Einen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der BCI, die auch Beschuldigte des Strafverfahrens sind, durchzusetzen.

Von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurden zwischenzeitlich auch für Mandanten erste Klagen gegen Berater, die Anlagen bei der BCI empfohlen haben, eingereicht. In diesen Fällen wurden nach unserer Ansicht die Anleger unzureichend über die Risiken aufgeklärt und die Berater haben auch unzureichend die Plausibilität des Anlagekonzepts überprüft.

Wie BÖRSE ONLINE (Ausgabe 50/2011) berichtet, ist auch der Onlinebroker Cortal Consors in den Fall involviert. Nach Informationen von BÖRSE ONNLINE wurden Anlegern von selbstständig tätigen Beratern der ehemaligen Vermögensberatungssparte Cortal Consors Select Beteiliungen an der BCI ohne deren Wissen angeboten.

Drei der Beschuldigten finden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Nach den Angaben der Ermittlungsbehörden sind die Beschuldigten dringend verdächtigt, Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors Coorperation (BCI) in betrügerischer Absicht vertrieben zu haben. Es besteht der Verdacht, dass ein Schneeballsystem betrieben wurde, bei dem Auszahlungen an Anleger aus Einzahlungen neuer Anleger bezahlt worden sind.

Anlegern war eine Rendite in Höhe von 15,5% versprochen worden.

Geschädigte, die Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors abgeschlossen haben, sollten nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner möglichst bald von einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren. In vielen Fällen werden von der Staatsanwaltschaft auch im Rahmen weiterer Ermittlungen Vermögenswerte beschlagnahmt, so dass dann rasches Handeln geboten ist. Geschädigte müssen nämlich bei einer Beschlagnahme von Vermögenswerten selbst aktiv werden und zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen, um ihr Kapital wieder zu erhalten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Jahre 2004 einem Vermittler das unerlaubte Betreiben von Beteiligungen an der Business Capital Investors Coorperation untersagt.

Finanztest hatte bereits im Jahre 2005 vor Anlagen in Form von Beteiligungen an der BCI gewarnt und berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits Verantwortlichen verboten hatte, Beteiligungen an der BCI ohne Erlaubnis zu vermitteln.

Der Anlegerschutz in Deutschland ist nach wie vor unvollkommen. Obwohl die BaFin im Jahre 2005 eingeschritten war und auch in der Wirtschaftspresse vor Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors gewarnt worden war, konnten bis zuletzt Anleger für Beteiligungen an der BCI und für entsprechende Einzahlungen hierfür geworben werden.

Die Kanzlei hat seit vielen Jahren Erfahrungen auf dem Gebiet des Kapitalanlagebetruges und bei der Unterstützung durch Betrug geschädigter Anleger.

Stand: 13.07.2012