ACI Alternative Capital Invest

Gegen Verantwortliche der ACI-Fonds hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Kapitalanlagebetruges erhoben. Nach den Aussagen der Staatsanwaltschaft haben die Verantwortlichen in den Verkaufsprospekten sämtliche Tatsachen verschwiegen, wie etwa die Vermittlungsprovisionen, Werbekosten und Lizenzgebühren für Markenrechte. Aufgrund der Erkenntisse der Ermittlungsbehörden können Anleger unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren wegen unerlaubter Handlung durchsetzen.

Unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen müssen Anleger aber selbst aktiv werden, um über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Kapital zurückzuerhalten.

Über das Vermögen der ACI-Fonds II bis V wurde nun ein Insolvenzverfahren eröffnet. In dem Insolvenzverfahren können nun Forderungen angemeldet werden. Für Anleger, die eine Unterstützung wünschen, meldet die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Forderungen in dem Insolvenzverfahren an.

Soweit der Insolvenzverwalter Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert, sollten diese anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich ergeben, diese abzuwehren. Sollten keine Schlussbilanzen vorliegen oder Ausschüttungen doch aus Gewinnen gezahlt worden sein, bestünde z. B. kein Rückforderunganspruch.

Börse Online hatte bereits in seiner Ausgabe 2/2010 darüber berichtet, dass die ACI Anleger zu einer “freiwilligen Umlage” auffordert, wobei die Anleger der ACI Fonds II – V insgesamt 1 Mio. Euro leisten sollen. Anderenfalls drohe möglicherweise die Insolvenz. Nach Presseberichten (Börse-Online 12/2010) darf die ACI keine “freiwilligen” Umlagen mehr von den Anlegern einfordern. Dies ergebe sich aus einem Vergleich, den Anleger in einem Gerichtsverfahren geschlossen haben.

Die aktuelle Finanzkrise in Dubai dürfte die Situation der übrigen Dubai Fonds auch nicht verbessern. Die Anleger müssen daher um so mehr einen Totalverlust des von ihnen eingezahlten Kapitals befürchten. Bereits im Herbst 2009 berichtete die Süddeutsche Zeitung (Ausgabe 14.10.2009) kritisch über die negative Entwicklung der Fonds von ACI mit dem Hinweis, dass „Anleger, die beim größten deutschen Fondsanbieter ACI ihr Geld investierten, nun offenbar kurz davor stehen, alles zu verlieren“.

Die Alternativ Capital Invest Unternehmensgruppe hat seit 2004 insgesamt sieben Dubaifonds aufgelegt und Anlegern zur Zeichnung angeboten. Mit dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital sollten verschiedene Immobilienobjekte in Dubai errichtet werden. Ein wesentlicher Faktor für das Konzept der ACI Dubai Tower Fonds II – V war das frühere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, welches aber per 31.12.2008 beendet war.

Aus diesem Grund sollten auch diese vier Dubaifonds Ende des Jahres 2008 aufgelöst werden.

Bereits im April 2009 wurden die Anleger aber dann von der ACI darüber informiert, dass es Probleme bei der Auflösung geben würde, da der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme. Mit Schreiben vom 02.07.2009 wurden die Anleger dann von der ACI damit konfrontiert, dass die verkauften Immobilien wieder von den Fonds zurückverkauft werden sollen, da die Kaufpreise immer noch nicht bezahlt worden seien. Ob und welche Folgen eine derartige Rückabwicklung hat, ist offen, so dass auch die Steuervorteile gefährdet sein können.

Anleger, die in Dubai Fonds der ACI Alternative Capital Invest investiert haben, sollten daher anwaltlich prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich für sie ergeben. So besteht z. B. die Möglichkeit, dass die Investoren bzw. Gründungskommanditisten wegen unvollständiger oder unrichtiger Prospektangaben in Haftung genommen werden können oder das Berater soweit sie Anleger falsch oder unzutreffend über die Hintergründe und hohen Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt haben, auf Schadensersatz haften können. Anleger können sich unter Umständen von der Fondsbeteiligung lösen, wenn Sie bei einem Haustürgeschäft zum Fondsbeitritt veranlasst worden sind und nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerruf informiert worden sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät geschädigte Anleger und unterstützt diese bei der Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 03.02.2011

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 21 21 66 - 0 zur Verfügung.

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Oliver Busch Über Oliver Busch

Oliver Busch ist 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.

Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.

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