kontakt |
impressum |
drucken
Widenmayerstr. 16 • 80538 München • Tel.: (089) 21 21 66 - 0 • Fax: (089) 21 21 66 - 18 • E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
Startseite
Kanzlei
Rechtsgebiete
Anlagefirmen
Recht aktuell
Service
Recht aktuell
Gerichtsurteile
Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Neue Entwicklungen im Anlagerecht
Startseite
>
Recht aktuell
>
Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht
Engelhard, Busch & Partner
Rechtsanwälte
Widenmayerstr. 16 • 80538 München • Tel.: (089) 21 21 66 - 0 • Fax: (089) 21 21 66 - 18 • E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
Archiv
Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht
Eine den Verjährungsbeginn auslösende, grob fahrlässige Unkenntnis ist nicht schon dann begründet, wenn ein Anleger ein ihm übergebenen Emissionsprospekt nicht durchliest
BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: III ZR 249/09
Banken haften für verschwiegene Provisionrückvergütungen seit 1990
BGH, Beschluss vom 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09
Haftung eines ausländischen Brokers wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers von Terminoptionsgeschäften
BGH, Urteil vom 09.03.2010, Az.: XI ZR 93/09
Handelsblatt-Pflichtlektüre für Anlageberater
BGH, Urteil vom 05.11.2009 - Az.: III ZR 302/08
Urteile Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
Beschluss des BGH vom 20.01.2009
Haftung eines Versicherungsmaklers
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13.12.2007 zum Az: 12 U 214/06
Verkauf einer Darlehensforderung
BGH, Urt. v. 27.2. 2007 - XI ZR 195/05
Verjährung von Ansprüchen beginnt laut BGH auch in Altfällen erst ab Kenntnis
Urteil des BGH vom 23.01.2007 zum Az: XI ZR 44/06
Schrottimmobilien – Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Schrottimmobilien – Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem Urteil des EuGH vom 25.10.2005 sowie zum konkreten Wissensvorsprung einer finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers
Kreditinstitute müssen die Erfüllung der ihnen obliegenden Aufklärungspflichten nicht schriftlich gegenüber Kapitalanlegern dokumentieren
Kreditinstitute müssen die Erfüllung der ihnen obliegenden Aufklärungspflichten nicht schriftlich gegenüber Kapitalanlegern dokumentieren
Schadensersatzansprüche gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Schadensersatzansprüche gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen nicht der Verjährung nach § 37 a WpHG
Schrottimmobilien - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur richtlinienkonformen Auslegung des Haustürwiderrufgesetzes (HWiG)
Schrottimmobilien - Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur richtlinienkonformen Auslegung des Haustürwiderrufgesetzes (HWiG) nach dem Urteil des EuGH vom 25.10.2005
Dreiländerfonds DLF 98/29 – Walter Fink KG
– Haftung einer Anlageberaterin
Euro-Gruppe, Schadensersatz bei unzureichender Aufklärung
Euro-Gruppe, Schadensersatz bei unzureichender Aufklärung über Risiken einer atypisch stillen Beteiligung an der Schober Immobilienhandel AG
Rückzahlungen bzw. Nachzahlungen
Rückzahlungen bzw. Nachzahlungen bei gekündigten Lebensversicherungen
Schriftliche Dokumentation eines Beratungsgespräches kann gegen den Wunsch des Kunden sprechen, dass er eine sichere Anlage wünscht
Schriftliche Dokumentation eines Beratungsgespräches kann gegen den Wunsch des Kunden sprechen, dass er eine sichere Anlage wünscht
Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG nach § 826 BGB für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen
Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG nach § 826 BGB für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen; Erstattung des Kaufpreises gegen Übertragung der Aktien; Fall EM.TV
BGH verbessert Anlegerschutz bei atypisch stillen Beteiligungen
BGH, Urteile vom 21.03.2005, u. a. zu den AZ: II ZR 149/03, II ZR 310/03, II ZR 124/03
Aufklärungspflichten beim Erwerb von Amerikanischen Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung II
Urteil des Amtsgerichts München vom 17.09.2002, AZ: 41 C 5384/02
Schadenersatzverpflichtung eines Kapitalanlagevermittlers
Schadenersatzverpflichtung eines Kapitalanlagevermittlers, der stille Beteiligungen der Securenta AG vermittelt hat Ein Kapitalanlagevermittler haftet dem Kläger wegen positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrags auf Schadensersatz, wenn seine Beratung nicht richtig und sorgfältig war. Dies deshalb, da er Tatsachen aus Presseberichten zu einem Unternehmen, dessen Anlagen er vertreibt, entstellte.
Haftung eines Kapitalanlagevermittlers, der Anlagen der Inter Capital Bank vertrieben hat.
Haftung eines Kapitalanlagevermittlers, der Anlagen der Inter Capital Bank vertrieben hat.
Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immobillienkauf
Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immobillienkauf
Irrtümliche Auftragsausführung einer Direktbank
Irrtümliche Auftragsausführung einer Direktbank Eine Direktbank ist verpflichtet im Internet erteilte Wertpapieraufträge auf ihre Plausibilität zu prüfen, um zu verhindern, dass die Kunden irrtümlich Aufträge erteilen, die das Volumen ihres Kontokorrentkontos ganz erheblich übersteigen.
Nicht existenter Handel von Bankgarantien
Nicht existenter Handel von Bankgarantien Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Anlegern, denen sogenannte Bankgarantiegeschäfte angeboten wurden.
Schadensersatzverpflichtung eines Vermögensverwalters
Schadensersatzverpflichtung eines Vermögensverwalters Bei einem Vermögensverwaltungsvertrag müssen sich die Anlageentscheidungen des Verwalters im Rahmen vereinbarter Anlagerichtlinien halten. Andernfalls haftet er bei Verschulden wegen positiver Vertragsverletzung auf Schadensersatz.
Aufklärungspflichten beim Erwerb von Amerikanischen Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung I
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2001, AZ: 11 ZR 377/00
Schrottimmobilien - Immobilienfondsanteile
Schrottimmobilien - Immobilienfondsanteile
Schrottimmobilien – Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schrottimmobilien
Schrottimmobilien – Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schrottimmobilien
Kontakt
Für Rückfragen übermitteln Sie uns bitte Ihre Anfrage. Wir kontaktieren Sie dann gerne:
Ihr Name:
Ihre Telefonnummer:
Ihre E-Mail-Adresse:
Name der Bank / Anlagefirma:
Ihre Nachricht:
Referenzen