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Haftung eines Versicherungsmaklers

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13.12.2007 zum Az: 12 U 214/06

Mit Urteil vom 13.12.2007 hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Versicherungsmakler zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er dem Kläger im Zusammenhang mit dem Wechsel seiner privaten Krankenkasse falsche Auskünfte erteilt hatte. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist ein Versicherungsmakler verpflichtet, den Versicherungsnehmer umfassend und zutreffend in Versicherungsfragen zu beraten. Wenn der Versicherungsmakler einem Versicherungsnehmer entgegen der gefestigten Rechtsprechung erklärt, er könne bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung die für ihn gebildeten Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitnehmen, verletzt der Makler seine Beratungspflichten.

Auch Versicherungsvermittler haften somit wegen der Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten, wenn sie ihre Kunden falsch informieren.

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