Jahressonderzahlung - Betriebsübergang:
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2001 zum Az: 1 AZR 619/00
Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs nach § 613 a I 2 BGB zum - individualrechtlichen - Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine - spätere - Betriebsvereinbarung nicht im weiteren Umfang gestützt, als wenn sie kollektivrechtlich weiter gelten würde.
Im Verhältnis zu der neuen Betriebsvereinbarung gilt damit nicht das Günstigkeit-, sondern das Ablösungsprinzip.