Engelhard, Busch & Partner
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Jahressonderzahlung - Betriebsübergang:

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2001 zum Az: 1 AZR 619/00

Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs nach § 613 a I 2 BGB zum - individualrechtlichen - Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine - spätere - Betriebsvereinbarung nicht im weiteren Umfang gestützt, als wenn sie kollektivrechtlich weiter gelten würde.

Im Verhältnis zu der neuen Betriebsvereinbarung gilt damit nicht das Günstigkeit-, sondern das Ablösungsprinzip.

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