Engelhard, Busch & Partner
Rechtsanwälte
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pleite von Lehman Brothers - verluste bei Zertifikaten und anleihen

Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank droht Anlegern, die in Zertifikate des Bankhauses investiert haben, ein Totalverlust. Denn aufgrund der Insolvenz besteht die Gefahr, dass die Emittentin die sich für einen Anleger aus Zertifikaten ergebenden Ansprüche nicht mehr erfüllen kann. Damit hat sich das Emittentenrisiko bei von Lehman Brothers ausgebenen Zertifikaten verwirklicht.

Anlegern werden aber häufig Zertifikate von Beratern empfohlen, ohne dass sie über dieses Emittentenrisiko aufgeklärt werden. Unter Umständen wurden Anlegern auch noch letztes Jahr von Banken bzw. Beratern der Erwerb von Zertifikaten der Investmentbank Lehman Brothers empfohlen, obwohl ein Zusammenbruch des Bankinstitutes nach verschiedenen Stimmen bereits vorhersehbar war. Häufig werden Anleger auch über die komplexen Hintergründe und sonstigen Risiken von Zertifikaten nicht ausreichend aufgeklärt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat nun auch erste Klagen gegen Banken zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung eingereicht.

Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2008 rät etwa auch die Verbraucherzentrale Hamburg in Fällen, in denen Anleger mangelhaft beraten worden sind, dazu, Banken auf Schadensersatz zu verklagen.

Nach Zeitungsberichten erstattet die Hamburger Sparkasse einem Teil Ihrer Kunden den Schaden vollständig oder teilweise, den diese mit dem Erwerb von Zertifikaten von Lehmann Brothers über die Hamburger Sparkasse erlitten haben.

 

Auch wenn nicht alle Kunden freiwillig entschädigt werden, zeigt dies, dass die Bank doch teilweise eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung befürchtet. So wird die Sparkasse auch in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19.02.2009 zitiert, dass bei einem Teil der Kunden möglicherweise Beratungsfehler vorgelegen hätten.

 

Da nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Busch bisher viele Banken Rückzahlungen mit pauschalen Argumenten zurückweisen, sollte dies Anleger auch ermutigen, eine Haftung der Banken gründlich prüfen zu lassen und bei deren Bejahung einen Schadensersatzesanspruch auch durchzusetzen. Die Kanzlei konnte etwa auch kürzlich einen Mandanten, der Zertifikate eines anderen Emittenten erworben hatte, in einem Rechtsstreit mit einer beklagten Bank, einen Vergleich schließen.

 

Erwerber von Zertifikaten können unter Umständen auch dann Schadensersatz fordern, wenn ihre Bank oder ihr Vermögensverwalter von dem Emittenten der Zertifikate Provisionsrückvergütungen, auch Kick-backs genannt, erhalten haben, ohne dies dem Kunden offenzulegen.

Außerdem besteht die Gefahr, dass Anleger, die Cobold-Anleihen oder Colibri-Anleihen erworben haben, aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers erhebliche Verluste erleiden. Cobolt ist die Abkürzung für Corporate Bond Linked Debt. Es handelt es sich dabei um Anleihen die von der DZ-Bank emittiert wurden. Ähnliche Anleihen wurden auch unter dem Namen Colibri von der Commerzbank angeboten. Bei diesen Anleihen ist die Rückzahlung des Nominalkapitals und der Zinsen an die Zahlungsfähigkeit verschiedener Unternehmen, also z. B. mehrerer amerikanischer Banken bzw. Brokerhäuser, geknüpft.

Durch die Pleite von Lehman Brothers drohen Anlegern daher, auch wenn sie einen Teil ihres Kapitals zurückerhalten, erhebliche Verluste. Anleger wurden möglicherweise auch über die Hintergründe und Risiken von derartigen Anleihen nicht ausreichend aufgeklärt.

Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen

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