Engelhard, Busch & Partner
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MWB Vermögensverwaltung AG

MWB Vermögensverwaltung AG

 

Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München weist eine Berufung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG gegen ein Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 18.12.2009 zurück.

 

Das Oberlandesgericht München hat in einem weiteren Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG festgestellt, dass deutsche Gerichte für ein Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gem. Art. 5 Nr. 3 Lugano Übereinkommen zuständig sind und die Schadensersatzforderung eines Anlegers gem. § 823 II BGB i.V.m. § 32 I KWG begründet ist.

 

Seitens des Oberlandesgerichts München wurde somit ein Urteil des Landgerichts Augsburg, das von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG erstritten wurde, bestätigt. Neben dem Oberlandesgericht Bamberg, das erst kürzlich eine Berufung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG gegen ein Endurteil des Landgerichts Coburg zurück gewiesen hatte - diesbezüglich hatten wir bereits berichtet - hat nun ein weiteres Oberlandesgericht festgestellt, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG in Deutschland verklagt werden kann und zum Schadensersatz verpflichtet ist.

 

 

Stand: 14.07.2010

 

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