MWB Vermögensverwaltung AG
Landgericht Traunstein verurteilt die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich AG am 09.10.2009 erneut zum Schadensersatz.
Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist es am 09.10.2009 erneut gelungen einen Schadensersatzanspruch eines geschädigten Anlegers gegenüber der Schweizer Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich durchzusetzen.
Das Landgericht Traunstein gab einer Klage der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vollumfänglich statt.
Im Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG erklärte sich das Landgericht Traunstein international und örtlich zuständig und verurteilte die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gem. § 823 II BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz.
Seitens des Landgerichts Traunstein wurde im Rahmen seines Urteils ausdrücklich festgestellt, dass völkerrechtliche Vereinbarungen, auf die sich die Gegenseite berufen hatte, einer Verurteilung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG nicht entgegen stehen und § 32 KWG nicht gegen völkerrechtliche Vereinbarungen verstößt.
Auch dieses Urteil ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung AG.
Stand: 21.10.2009
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