Engelhard, Busch & Partner
Rechtsanwälte
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MWB Vermögensverwaltung AG

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard Busch & Partner reicht Klagen gegen den Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG ein.

Nachdem es der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch und Partner in der Vergangenheit gelungen ist, Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern gegenüber der Schweizer Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich durchzusetzen, wurden nun für geschädigte Anleger mehrere Klagen gegen die handelnden Organe der Firma MWB Vermögensverwaltung AG, d. h. den Verwaltungsrat, eingereicht.

 

Mittlerweile haben auch mehrere Gerichte, wie z. B. das Landgericht München II, das Landgericht Passau und das Landgericht Darmstadt festgestellt, dass sich eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für ein Verfahren gegen den Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG aus Art. 5 Nr. 3 LugÜ ergibt und der Verwaltungsrat auf Schadensersatz haftet.

 

Die vorgenannten Urteile stellen weitere wichtige Schritte zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung AG und ihren Verantwortlichen dar.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Stand: 21.10.2011

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