Engelhard, Busch & Partner
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Die Herren Suckfüll und Börgmann wurden vom Landgericht München I mit Urteil vom 05.06.2008 zur Zahlung von Schadensersatz an einen von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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