Rheinisch-Westfälische Grundbesitz AG (RWG AG)
Von der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf wurden nun die Verantwortlichen der RWG AG wegen Betruges zu Lasten der Anleger zu Freiheitsstrafen verurteilt, nämlich Herr Dieter Albert Lehmkuhl als faktischer Vorstand zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und der ehemalige Vorstand Dr. Kuhlee zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Strafurteil wurde zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Aktiengesellschaft bot im Rahmen von außerbörslichen Emissionen Inhaber-Stammaktien im Wert von 1 € pro Aktie zu einem Ausgabepreis von bis zu € 6,00 je Aktie an. Geschäftsgegenstand der Emittentin war angeblich der An- und Verkauf von deutschen und internationalen Immobilien aus Konkursen und Zwangsversteigerungen, die Investition in andere Kapitalanlagen und der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland etc..
Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf, Strafgericht, wurden die Anleger durch falsche Behauptungen in den Emissionsprospekten, Begleitschreiben, Aktionärsbriefen sowie durch Werbespots und Aussagen der Vertriebsmitarbeiter insbesondere auch über das Ausmaß der Verwendung der Anlegergelder für tatsächliche und vermeintliche Vertriebs- und Beratungskosten sowie über durchgeführte Immobiliengeschäfte und die Rolle von verbundenen Unternehmen getäuscht.
Die Aktien wurden den Anlegern bzw. Aktionären mittels eines unerbetenen und somit wettbewerbswidrigen Telefonvertriebs angeboten. Der DFI-gerlach-report hatte bereits in seiner Ausgabe 47/02 aufgrund der unkalkulierbaren Risiken vor einer Beteiligung gewarnt.
Über das Vermögen der RWG AG ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Geschädigte Anleger sollten umgehend anwaltlichen Rat einholen, ob sich gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche darstellen lassen.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089/212166-0 zur Verfügung.