Private Commercial Office Inc.; US-Land Banking; Engler
Nachdem die Private Commercial Office sämtliche Auszahlungen eingestellt hat und auch der Hauptverantwortliche, Herr Engler, mit Haftbefehl gesucht wird, besteht spätestens jetzt für Anleger Handlungsbedarf.
Von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurden auch bereits erste Klagen gegen Berater, die Geschädigten die Anlage empfohlen haben, eingereicht.Dabei konnten über Vergleiche für Mandanten auch Rückflüsse erzielt werden.
In einem anderen Fall wurde ein Berater bereits vom Landgericht Karlsruhe wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt.
Gegen Herrn Engler und weitere Verantwortliche in Deutschland ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungsgeschäften anhängig. Da sich dieses strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht nur gegen Herrn Engler, sondern auch gegen zahlreiche andere Verantwortliche in Deutschland richtet, besteht nach Ansicht von Rechtsanwalt Busch für Geschädigte die Chance, auch gegen diese Verantwortliche bzw. Berater in Deutschland Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
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Stand: 11.12.2008