MWB Vermögensverwaltung Zürich AG
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl von geschädigten Anlegern der Firma MWB Vermögensverwaltung AG (Schweiz) vertritt, konnte in den Jahren 2008, 2009 und 2010 dreizehn Urteile – zuletzt verurteilten das Landgericht Weiden in der Oberpfalz am 17.12.2009, das Landgericht Coburg am 04.03.2010, das Landgericht Frankfurt am Main am 28.05.2010 sowie das Landgericht Augsburg am 16.07.2010 die MWB Vermögensverwaltung AG zum Schadensersatz – gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung erstreiten bzw. Prozesse in Deutschland gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich gewinnen.
Die Firma MWB bot den Anlegern Kapitalanlagen u.a. zur Altersvorsorge im Rahmen eines Schweizerischen Vermögensaufbauprogramms an und sog. quellensteuerfreie Schweizer Franken Anlagen.
Das Oberlandesgericht München hat mittlerweile in vier Verfahren, in denen Anleger wiederum von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner - Experten für Anlagerecht - vertreten wurden, vier der erwirkten Urteile bestätigt. Auch das Oberlandesgericht Bamberg wies eine Berufung der Firma MWB AG zurück. Bereits vorher bestätigten das Oberlandesgericht Dresden und das Oberlandesgericht Köln erstinstanzliche Urteile gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung.
Die Firma MWB Vermögensverwaltung muss den von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anlegern in voller Höhe Schadensersatz leisten. Dies heißt die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich muss den Anlegern sämtliche geleisteten Zahlungen (wie Auslandsbearbeitungsgebühr) und Prämienzahlungen, die die Kläger aufgrund der Vermögensverwaltung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG an Lebensversicherungen erbracht haben, an die Anleger zurück erstatten.
Mit der Firma MWB Vermögensverwaltung konnten in einigen Fällen auch vergleichsweise Einigungen erzielt werden, in denen sich die Firma MWB Vermögensverwaltung AG verpflichtete, einen Großteil des erlittenen Schadens der betroffenen Anleger zurück zu bezahlen.
Mehrere Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich sind noch anhängig.
Seitens verschiedenster Gerichte wurde festgestellt, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG aus Zürich in Deutschland über keine Erlaubnis verfügt, in der Bundesrepublik Finanzdienstleistungen, das heißt Vermögensverwaltungstätigkeiten zu erbringen. Deshalb konnten die von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger ihre Schadensersatzansprüche gem. § 823 II BGB i.V.m. § 32 I 1 KWG erfolgreich durchsetzen.
Die deutschen Gerichte haben sich unter bestimmten Voraussetzungen für Klagen geschädigter deutscher Anleger in Deutschland für zuständig erklärt, obwohl die Firma MWB Vermögensverwaltung AG in ihren Verträgen mit den Anlegern eine Gerichtsstandvereinbarung trifft, wonach die Gerichte in Zürich für Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG zuständig sein sollen.
Es bestehen deshalb positive Aussichten für geschädigte MWB Kapitalanleger, Schadensersatzansprüche in Deutschland durch zu setzen.
Geschädigte Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089/212166-0 zur Verfügung.
Stand: 05.08.2010