Engelhard, Busch & Partner
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Hypo Real estate - hre

Die Hypo Real Estate (HRE) wird nun nicht nur von Privatanlegern, sondern auch von Fondsgesellschaften, die Ihre Forderungen an einen Jurist abgetreten haben, verklagt. Wie die Süddeutsche Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 26./27.09.2009 berichtete, soll diese Klage auf knapp 1 Mrd. Euro ausgeweitet werden.

 

Bezüglich mehrerer, anhängiger Klagen soll vor dem Oberlandesgericht München ein Musterklageverfahren stattfinden, in dem mehrere entscheidungserhebliche Fragen allemeinverbindlich geklärt werden. Anleger können sich diesem Musterklageverfahren zwar anschließen. Allerdings muss jeder Anleger zuvor selbst eine Klage eingereicht haben, in dem dann die Ergebnisse des Musterklageverfahren verwertet werden. Allerdings muss in dem Einzelklageverfahren noch über die Aspekte, wie Kausalität und Verjährung, auch in jedem Einzelfall entschieden werden.

 

Gegen die früheren Verantwortlichen der HRE ist bei der Staatsanwaltschaft München ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung beziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf  Vorwürfe von Verstößen gegen das Aktien- und Wertpapierhandelsgesetz sowie auf den Verdacht der Untreue.

 

Nach Medienberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Ermittlungen gegen die ehemaligen Vorstände der HRE zum Teil bezüglich des Vorwurfs von unerlaubten Insidergeschäften im Zusammenhang mit Aktiengeschäften rund um den 15.01.2008 eingestellt. Der Aktienkurs der Hypo Real Estate war damals dramatisch gefallen, als der Vorstand berichtet hatte, dass die Bank mehrere 100 Mio. Euro auf amerikanische Wertpapiere abschreiben müsse. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Mitteilung vom 15.01.2008 unrichtig bzw. unvollständig war, so dass ggf. auch noch für einen Zeitraum danach Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Auch dies belegt nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, dass vor einer gerichtlichen Durchsetzung von Regressansprüchen für Aktionäre in jedem Fall detailliert analysiert werden muss, ob sich ein Anspruch mit ausreichenden Erfolgschancen durchsetzen lässt. Es muss auch geklärt werden, ob und welche ad hoc Mitteilungen im Jahre 2007 unrichtig waren. Ferner muss noch geprüft werden, wann und aufgrund welcher Informationen der Anleger Aktien gekauft hat und welchen Schaden er erlitten hat.

 

  

Je nach dem, ob und welcher dieser Vorwürfe sich bestätigt, können auch geschädigten Anlegern, die Aktien der Hypo Real Estate erworben haben, Schadensersatzansprüche gegen die Bank zustehen, so dass betroffene Aktionäre prüfen lassen sollten, ob sich eine Haftung der Bank begründen lässt.

 

 

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