VermögensGarant AG
Gegen die Verantwortlichen der VermögensGarant AG ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.
Auch Berater oder Vermittler können auf Schadensersatz haften, wenn sie Anleger über die Hintergründe und Risiken einer derartgen Anlage unzureichend aufgeklärt haben oder die Bonität und die Wirtschaftlichkeit des Anlagekonzepts nicht ordnungsgemäß überprüft haben.
Die VermögensGarant AG aus Berlin bot Anlegern nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern vom 20.05.2005 den Erwerb von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit Zinsen von 8,25 % bis 9,25 % p. a. und zusätzlicher 10 % Bonuszahlung am Laufzeitende an, wobei der Nennwert am Ende der Laufzeit durch eine 100%ige Kapitalabsicherung durch eine Depotbank abgesichert sein soll. Bei der Depotbank sollte es sich bei den letzten Tranchen angeblich um die Credit Suisse handeln. Nach den Recherchen von kapital-markt intern besteht allerdings zwischen der Credit Suisse Lugano und der VermögensGarant AG keinerlei Kooperation oder sonstiger Zusammenarbeit im Hinblick auf die angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen und somit auch keine Kapitalabsicherung. Die für die ersten Tranchen als Sicherungsgeber angegebene ABN AMRO ist auch zu unrecht als Sicherheitsgeber bezeichnet worden.
Falls dies Berater oder Vermittler nicht überprüft haben bzw. Anleger nicht über einen fehlenden Kapitalschutz aufgeklärt haben, können diese auf Schadensersatz haften. Es wurden daher auch schon Berater oder Vermittler von Gerichten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Durch Beschluss des AG Berlin-Charlottenburg vom 01.04.2006 ist ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der VermögensGarant AG eröffnet worden. Anleger können somit nun in dem Insolvenzverfahren Forderungen anmelden, wobei Gläubiger allenfalls eine Quote erhalten können. Allerdings sollen in dem vorläufigen Insolvenzverfahren zur ca. 8 Mio. Euro sichergestellt worden sein.
Es sollten auch Ansprüche gegen andere Haftungsgegner, insbesondere auch gegen Anlageberater und Vermittler, in Erwägung gezogen werden.
Anleger, die Einlagen an die VermögensGarant AG erbracht haben, sollten daher anwaltlichen Rat einholen, ob eine Rückforderung des Kapitals möglich ist.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089/212166-0 zur Verfügung.
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Anlagebetrug
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Göttinger Gruppe