Spezialisten für Ihr gutes Recht
Die Rechtsanwaltskanzlei ENGELHARD, BUSCH & PARTNER wurde im Jahre 1995 gegründet. Sie vertritt Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts. Insbesondere im Kapitalanlagerecht auf nationaler sowie internationaler Ebene sowie im Erb- und Arbeitsrecht haben sich besondere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei gebildet.
Kernbereich der Kanzlei ist seit der Gründung das Kapitalanlagerecht. Die Sozietät Engelhard, Busch & Partner hat daher auch langjährige Erfahrung in diesem Gebiet und gehört zu einer der führenden Kanzleien im Kapitalanlegerschutz. Im Bereich des Grauen Kapitalmarktes und des Anlagebetruges werden ausschließlich geschädigte Kapitalanleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt. Im Übrigen berät und vertritt die Kanzlei Anleger national und international hinsichtlich der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Wertpapiergeschäften, fehlerhafter Vermögensverwaltung, aus Immobilien- und Medienfonds, aus atypisch stillen Beteiligungen, aus vorbörslichen Emissionen von Aktien und Anleihen und aus Börsentermingeschäften.